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   VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02   

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VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02 (https://dejure.org/2002,48707)
VG Kassel, Entscheidung vom 19.09.2002 - 7 G 2129/02 (https://dejure.org/2002,48707)
VG Kassel, Entscheidung vom 19. September 2002 - 7 G 2129/02 (https://dejure.org/2002,48707)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95

    Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als

    Auszug aus VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere U.v. 28.03.1996 - 5 C 33/95 - BVerwGE 101, S. 34ff. = FEVS 47, S. 1 ff. sowie auch U.v. 29.10.1997 - 5 C 34.95 - BVerwGE 105, S. 281 ff. und U.v. 21.01.1993 5 C 34.92 - BVerwGE 92, S. 6 ff.) ist der aus Anlass der Einschulung auftretende Bedarf ein einmaliger Bedarf, der nicht durch die laufenden Leistungen in den Regelsätzen abgedeckt ist, sondern für den einmalige Leistungen zu gewähren sind.
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Auszug aus VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere U.v. 28.03.1996 - 5 C 33/95 - BVerwGE 101, S. 34ff. = FEVS 47, S. 1 ff. sowie auch U.v. 29.10.1997 - 5 C 34.95 - BVerwGE 105, S. 281 ff. und U.v. 21.01.1993 5 C 34.92 - BVerwGE 92, S. 6 ff.) ist der aus Anlass der Einschulung auftretende Bedarf ein einmaliger Bedarf, der nicht durch die laufenden Leistungen in den Regelsätzen abgedeckt ist, sondern für den einmalige Leistungen zu gewähren sind.
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
    Wegen der in Verfahren wie der vorliegenden Art gleichsam erfolgenden (vorläufigen) Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache durch die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach einem stattgebenden Beschluss sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs besonders hoch anzu-setzen (vgl. Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 12. Auflage, § 123 Rn. 14 und 24; Finkelnburg/Jank Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren 3. Auflage, Rn. 241; BVerwG, Beschluss vom 16.08.1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 112ff.).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere U.v. 28.03.1996 - 5 C 33/95 - BVerwGE 101, S. 34ff. = FEVS 47, S. 1 ff. sowie auch U.v. 29.10.1997 - 5 C 34.95 - BVerwGE 105, S. 281 ff. und U.v. 21.01.1993 5 C 34.92 - BVerwGE 92, S. 6 ff.) ist der aus Anlass der Einschulung auftretende Bedarf ein einmaliger Bedarf, der nicht durch die laufenden Leistungen in den Regelsätzen abgedeckt ist, sondern für den einmalige Leistungen zu gewähren sind.
  • VGH Hessen, 28.08.1979 - V TG 229/79
    Auszug aus VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
    Bei der von der Antragstellerin hierzu zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.08.1979 - V TG 229/79 - FEVS 28, S. 29 ff.) ging es um Konfirmationskleidung.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2000 - 4 M 47/00

    Sozialhilferechtlicher Anspruch auf Beihilfe zur Beschaffung eines Schulranzens:

    Auszug aus VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
    Nach telefonischer Mitteilung eines Kasseler Fachgeschäfts kosten Markenranzen ("Scout") EUR 69, 00 im Angebot (Vorjahresmodell); die aktuellen Modelle kosten zwischen EUR 75, 00 und 97, 00. In einem vor dem OVG Lüneburg geführten Verfahren (B.v. 06.01.2000 - 4 M 47/00 - FEVS 51, S. 476 f.) wies der Sozialhilfeträger auf ein einfaches Modell zum Preis von DM 49, 00 hin.
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